Begleitetes Wohnen(W)
Begleitetes Wohnen
Zielgruppe
Menschen mit einer Körperbehinderung und deren Familien – insbesondere ehemalige Schüler/innen, bzw. Schüler/innen zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Entlassung aus dem Zentrum für Körperbehinderte. Zusätzlich zur Körperbehinderung liegt bei den meisten Schülern noch eine Lern- oder geistige Behinderung vor.
Die geographische Zuständigkeit erstreckt sich auf den Bereich Stadt und Landkreis Würzburg, Landreis Kitzingen, Landkreis Main-Spessart.
Angebote:
- Hilfestellung in folgenden Bereichen:
- Aufbau, Erhalt und Erweiterung der Selbständigkeit:
Der Wunsch des Menschen mit einer Behinderung nach Autonomie soll aufgegriffen werden. In gemeinsamen Gesprächen mit allen Betroffenen soll eine angemessene Lebensform gesucht und einvernehmlich realisiert werden. Vorrangig dabei sollen Eigeninitiativen gefördert und Eigenverantwortung erweitert werden mit der Zielsetzung, möglichst unabhängig von Institutionen leben zu können. - Anregungen und Hilfen im lebenspraktischen Bereich:
Darunter können fallen: Die Einteilung von Geld, die Besorgung der persönlichen Hygiene und des Wohnraumes, Behördenkontakte, Arzttermine, Einkauf, Gestaltung des Wohnbereiches, Begleitung bei Gängen zu Behörden, Beratung bei Antragstellung, Einübung der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. - Sozialer Bereich:
Einbindung ins jeweilige soziale Umfeld ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen selbständigen Lebens. Bei Bedarf wird der Mensch mit einer Behinderung durch Gespräche aber auch aktive Vermittlung unterstützt, Kontakte zu Nachbarn, Nichtbehinderten und ihm fremde Personen herzustellen. Isolation soll von vornherein vermieden werden. Anliegen dabei ist der Aufbau dauerhafter und tragfähiger Beziehungen. Dies kann auch die Bewältigung persönlicher Probleme oder Konfliktsituationen einschließen. Gefragt sind hier auch Hilfe über Nachbarn, das Ermöglichen von Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen.
Fachliche Betreuung bei der speziellen Problematik als Mensch mit einer Körperbehinderung:
- Sicherstellung der physiotherapeutischen Versorgung
- Beratung bei der Versorgung mit Hilfsmitteln
- Reparatur und Instandhaltung von Hilfsmitteln
- Verbesserung der Mobilität (inkl. Fahrdienste)
- Sicherstellung von Grundpflege und krankenpflegerischer Versorgung
- behindertengerechte Ausgestaltung des Wohn- und Lebensraumes
- auf Wunsch Anbahnung von Kontakten zu Seelsorgern und Psychotherapeuten
- Kontakte zu Pflegern (Pflegschaft, Vormundschaft).
Freizeitbereich:
- Hilfen zur Planung und Gestaltung individueller Freizeitaktivitäten
- Anbindung an bestehende Angebote der offenen Behindertenarbeit und sonstige Verbände
- Bedarfsrückmeldungen an Träger der Maßnahmen im Freizeitbereich
- evtl. Hilfen bei der Urlaubsplanung.
Die vorstehenden Hilfsangebote werden im Rahmen von Einzel- und Gruppengesprächen, Hausbesuchen, Kontakten zu Vereinen, Kommunalverwaltungen, Kirchengemeinden, Verbänden, ehrenamtlichen Helfern usw. sichergestellt.
Ziel:
Allen Betreuten soll ermöglicht werden, entweder weiterhin bei der Familie zu leben, mit einem Partner oder anderen Personen zusammenzuleben oder alleine zu leben.