Kostenregelung

Kostenregelung

Hilfe bei der bürokratischen Abwicklung – wir unterstützen Sie gerne mit Rat und Tat.

Kostenregelung:

Die Kostenregelung erfolgt vor der Aufnahme.

Die Kosten übernimmt in der Regel der überörtliche Träger der Sozialhilfe. Vorhandenes Vermögen und Einkommen ist bis zu einer bestimmten Höhe mit einzubeziehen.

Aufnahmebedingungen:

Als Voraussetzung zur Aufnahme ist das Vorliegen einer Körperbehinderung notwendig. Näheres erfahren Sie bei einem gemeinsamen Gesprächstermin.