Kostenregelung
Kostenregelung
Hilfe bei der bürokratischen Abwicklung – wir unterstützen Sie gerne mit Rat und Tat.
Kostenregelung:
Die Kostenregelung erfolgt vor der Aufnahme.
Die Kosten übernimmt in der Regel der überörtliche Träger der Sozialhilfe. Vorhandenes Vermögen und Einkommen ist bis zu einer bestimmten Höhe mit einzubeziehen.
Aufnahmebedingungen:
Als Voraussetzung zur Aufnahme ist das Vorliegen einer Körperbehinderung notwendig. Näheres erfahren Sie bei einem gemeinsamen Gesprächstermin.