Finanzierung(Kurzzeitinternat)

Finanzierung

Das Kurzzeitinternat hat einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen. Es besteht daher die Möglichkeit vorrangig über die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) abzurechnen.

Abhängig vom Grund der Unterbringung gibt es verschiedene Möglichkeiten, von wem die Kosten übernommen werden.

So z.B. durch

  • die Pflegeversicherung
  • die Pflegeversicherung in Kombination mit dem jeweiligen Sozialhilfeträger
  • die Eltern (durch Privatvertrag)
  • die Krankenkasse (DR/LVA), bei Kur od. Krankheit des betreffenden Elternteils
  • die jeweiligen Sozialhilfeträger (Bezirke oder Landeswohlfahrtsverbände) übernehmen die Restkosten (gemäß den Sozialhilferichtlinien des betreffenden Bundeslandes).

Die notwendigen Antragstellungen im Kostenverfahren mit Kranken- und Pflegekassen, sowie Sozialhilfeträger werden vom Kurzzeitinternat übernommen.

Gerne beraten wir Sie vorab zu Fragen rund um die Kostenübernahme.