Aufnahmekriterien(Kurzzeitinternat)

Aufnahmekriterien

Das Kurzzeitinternat nimmt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu 27 Jahren auf. Über diese Altersgrenze hinaus können Gäste im Einzelfall bei Notfällen aufgenommen werden, wenn keine Alternative der Versorgung vorhanden ist.

Der Schweregrad der Behinderung ist für eine Aufnahme nicht ausschlaggebend, sofern eine Betreuung mit den gegebenen Mitteln möglich ist. Voraussetzung ist eine festgestellter Pflegegrad (2 – 5) nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Bei Kindern der Pflegegrad 1 bitten wir um vorherige Rücksprache.

Im Gegensatz zum Internat nehmen wir nicht nur körper- und mehrfachbehinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf, sondern auch solche mit einer primär geistigen Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten. Fremdaggressive Kinder können bei uns leider nicht aufgenommen werden.

Besonders bei Kindern mit erhöhtem Pflege-/Betreuungsaufwand empfehlen wir vor einem längeren Aufenthalt ein Schnupperwochenende wahrzunehmen. Unsere Erfahrung zeigt, dass Kinder und Eltern diesen „neuen Schritt“ behutsam angehen sollten.

Kinder und Jugendliche aus unserer Schule (oder der näheren Umgebung) besuchen während des Aufenthaltes weiterhin Ihre Schule. Werkstattmitarbeiter können auch während dieser Zeit ihrer Tätigkeit in der Werkstatt für behinderte Menschen nachgehen.

Gäste von außerhalb werden durch das Kurzzeitinternat ganztägig betreut. Ein Gastbesuch unserer Schule ist aber leider nicht möglich.

Gründe einer Unterbringung

  • können die plötzliche Erkrankung eines Elternteils oder auch ein
  • Krankenhausaufenthalt oder Kur eines Elternteils sein.
  • Ebenso können Entlastung oder gemeinsamer Urlaub der Eltern sowie
  • „Wechselfälle“ des Lebens Anlass für die Aufnahme im Kurzzeitinternat sein.