Kürzung Pflegegeld
[19.01.2012]Seit April 2011 zahlen viele Pflegekassen für Heimbewohner, die z.B. an Wochenenden zuhause gepflegt werden, wegen Anrechnung der Sachleistung für die Heimunterbringung ein geringeres Pflegegeld pro Tag als bisher. Im Vergleich zur alten Berechnungsmethode bedeutet dies eine Kürzung bei
- Pflegestufe 1 um 58%
- Pflegestufe 2 um 25%
- Pflegestufe 3 um 17%.
Die Pflegekassen berufen sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. März 2001 (Az. B 3 P 10/00 R). In dieser Entscheidung wendet das BSG die Vorschrift des Paragraphen 38 Satz 2 SGB XI, die eigentlich nur das Verhältnis von Sachleistung und Pflegegeld bei rein häuslicher Pflege regelt, auf die Kombination von vollstationärer Pflege und den Bezug von Pflegegeld an.
Nach Auffassung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) steht diese ungünstigere Berechnungsmethode nicht im Einklang mit der BSG-Rechtsprechung.
Weitere Erläuterungen und einen Muster-Widerspruch des bvkm können Sie hier öffnen.
