Die „Mehrzügigkeit der Schule“
Die Förderschule für Körperbehinderte hat den Auftrag, im Zusammenwirken mit den anderen Abteilungen (Therapie, Tagesstätte, Internat) das Kind in seiner Ganzheit wahrzunehmen und zu fördern. Dabei werden die Förderansätze im Förderplanteam, dem die Mitarbeiter aller Fachdisziplinen angehören, besprochen, begründet und abgestimmt. Die Einbeziehung der Eltern ist ein wichtiges Anliegen.
Die Förderwege unserer Schülerschaft sind sehr unterschiedlich. Dies ist in Abhängigkeit von der Behinderung und von der jeweils individuellen Entwicklung zu sehen. Daraus lassen sich dessen Lernziele ableiten, wobei es oft nicht einfach ist, eine klare Perspektive zu beschreiben.
Die Schüler selbst sollen - wenn dies irgendwie möglich ist - lernen, ihr eigenes Leistungsvermögen realistisch zu erfassen. Wir wollen mithelfen und motivieren, die vorhandenen Anlagen - bei allen Einschränkungen durch die Behinderung - für sich selbst nutzbringend auszuschöpfen.
Die Schule ist angehalten, die Schüler nach bestimmten Bezugslehrplänen zu unterrichten. Dadurch ergibt sich eine „Mehrzügigkeit“ in unserer Schule. Eine Außenklasse wird nach dem Petö-Konzept unterrichtet und gefördert. Als Bezugslehrpläne können in den unterschiedlichen Klassen gelten:
- In unseren förderschulartabhängigen Diagnose- und Förderklassen wird der Lernstoff der ersten und zweiten Klasse Grundschule auf drei Jahre verteilt.
- Der Lehrplan der Hauptschule ist in einigen Klassen die Grundlage. Der Hauptschulabschluss und „Quali“ sind möglich. Um diese Ziele zu erreichen, nutzen die Schüler oftmals die Möglichkeit der Schulpflichtverlängerung.
- Der Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ gilt für Schüler mit unterschiedlichen Lernschwächen. Nach der Erfüllung der Schulpflicht ist auch hier eine Verlängerung der Schulzeit möglich, um für den beruflichen Förderweg gut vorbereitet zu sein.
- Der Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. ist die Grundlage für das Lernen mit unseren schwer behinderten Kindern, aber auch für solche, die trotz erheblicher Lernschwächen ein hohes Maß an Selbständigkeit erreichen können. Die Schulpflicht dauert 12 Schulbesuchsjahre, wobei mit dem Besuch der dreijährigen „Werkstufe“ gleichzeitig die Berufsschulpflicht erfüllt wird.
Mehr Infos
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Ansprechpartner
Hans-Rainer Eck (Schulleiter)
Tel.: 0931 / 6675-1010
Fax: 0931 / 661355
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